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Was darf man im Krankenstand und was nicht?

k-Krank-Schnupfen-Shutterstock

Wer sich krank gemeldet hat, aber trotzdem einkaufen oder in ein Café geht, stellt sich oft die bange Frage, ob das überhaupt erlaubt ist, ob man dadurch im schlimmsten Fall vor das Arbeitsgericht muss oder gar seinen Job verliert. Wenn ihr aufgrund einer Krankheit nicht fähig seid zu arbeiten, heißt das aber noch lange nicht, dass ihr bettlägerig seid. Aber darf man wirklich im Krankenstand außer Haus gehen? Wir klären euch auf.

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Krankenstand unverzüglich melden

Wenn ihr zu krank zum Arbeiten seid, müsst ihr euren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. „Am besten ruft noch vor oder spätestens bei Arbeitsbeginn euren Arbeitgeber an“. Anschließend solltet ihr einen Arzt aufsuchen, um die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt zu bestätigen.

Darf man den Arbeitsplatz einfach verlassen?

Wenn man bereits am Arbeitsplatz ist und sich nicht gut fühlt, kann man natürlich zum Arzt gehen. Es reicht aber nicht, zu sagen, dass man im Krankenstand sei, wenn man nicht mehr zurückkommt. Hier muss man sich noch einmal nach dem Arztbesuch melden.

Bei Bettruhe solltet ihr diese auch einhalten

Grundsätzlich ist alles zu tun, was die Genesung fördert und alles zu unterlassen, was für die Genesung schädlich ist bzw. diese verzögert. Es hängt also von der Erkrankung ab und davon, was der Arzt verordnet hat. Bei einem grippalen Infekt, bei dem der Arzt Bettruhe empfiehlt, sollte man nur zum Arzt gehen, in die Apotheke und maximal unbedingt notwendige Lebensmittel einkaufen. „Von Besuchen in Restaurants und Cafés ist abzuraten. Bei anderen Ursachen, wie einer gebrochenen Hand, steht einem Restaurant- oder Kinobesuch nichts im Weg. Auch ein Spaziergang ist erlaubt.“ Um rechtlich abgesichert zu sein, wird empfohlen, sich sowohl an die Anordnungen des Arztes als auch an vorgesehene „Ausgehzeiten“ zu halten.

Kann man die ersten drei Tage ohne ärztliche Bestätigung zu Hause bleiben?

Viele Arbeitgeber verlangen erst ab dem dritten Tag eine ärztliche Bestätigung. Dennoch gilt: Wenn der Arbeitgeber es möchte, kann er auch schon ab dem ersten Tag eine solche verlangen. Das sollte man am besten immer gleich zu Beginn abklären. Was der Arbeitgeber nicht verlangen darf, ist eine Untersuchung durch einen von ihm genannten Arzt. Er muss die Bestätigung eines Vertragsarztes der Gebietskrankenkasse bzw. des Amts- oder Gemeindearztes akzeptieren. Die Arztbestätigung muss den Beginn, die Ursache und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Angaben über die Erkrankung bzw. eine Diagnose müssen in der Bestätigung nicht enthalten sein.

Wer trotz Aufforderung keine Arztbestätigung vorlegt, riskiert dass ihm das Gehalt im Krankenstand gestrichen wird

Wer dem Arbeitgeber keine oder eine unvollständige Krankenstandsbestätigung bringt, muss mit Konsequenzen rechnen. Arbeiter sowie Angestellte müssen im Extremfall damit rechnen, dass sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis verlieren. Während dieser Zeit gibt es kein Gehalt ausbezahlt.

Darf man während eines Krankenstandes verreisen?

Je nach Situation und Erkrankung ist im Krankenstand auch eine Reise durchaus möglich. Wer das vorhat, sollte sich den Trip vorher aber unbedingt genehmigen lassen. Denn auch hier gilt: Was der erfolgreichen Genesung nicht im Weg steht, ist erlaubt.

Wer sich also lieber von seiner Mama gesundpflegen lassen will, darf heimfahren. Bei einer Bronchitis ist auch ein Erholungswochenende an der See durchaus möglich. Einzige Bedingung: nicht ohne Erlaubnis. Dabei muss immer der zustimmen, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt. Sind noch keine sechs Wochen seit der Krankschreibung vergangen, ist der Chef dafür zuständig. Später muss dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden.

Es ist außerdem ratsam, geplante Unternehmungen auch vom Arzt schriftlich genehmigen zu lassen. Wer ohne Erlaubnis des Chefs verreist, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengeldes durch die Kasse.

Darf der Chef einen Detektiv einschalten?

Ist ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in der Lage, Hausarbeiten oder Behördengänge zu erledigen, so kann ihm das niemand vorhalten. Der Bogen ist aber eindeutig dann überspannt, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem festen Nebenjob nachgeht.

Misstrauisch – ob berechtigt oder nicht – werden Vorgesetzte oft, wenn sich Beschäftigte häufig ausgerechnet rund ums Wochenende oder Feiertage krank melden. Auch wenn die Krankschreibung „zufällig“ in die Zeit fällt, in der ein beantragter Urlaub nicht genehmigt wurde, kann man es dem Chef nicht verdenken, wenn er misstrauisch wird. Hegt ein Chef den begründeten Verdacht, dass sein Mitarbeiter vorsätzlich oder wiederholt „blau“ macht, kann er ihn auffordern, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Allerdings muss er für diese unfreiwillige Gesundheitskontrolle eindeutige Anhaltspunkte fürs Schummeln vorweisen können.

Hegt die Firma einen konkreten Verdacht, darf sogar ein Detektiv beauftragt werden, um die Stichhaltigkeit des Vorwürfe zu überprüfen. Besonders bitter: Wird dem Mitarbeiter Betrug nachgewiesen, kann die Detektiv-Rechnung später dem ertappten Simulanten aufgebürdet werden.

Können Arbeitnehmer im Krankenstand gekündigt werden?

Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele Arbeitnehmer auch krank arbeiten. Arbeitnehmer können während des Krankenstandes vom Arbeitgeber gekündigt werden. Es sind die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und –termine einzuhalten.

Dürft ihr krank arbeiten gehen?

Gerade zu Zeiten, in denen kein Arbeitsplatz wirklich sicher ist, überlegt man es sich dreimal, ob man nun wirklich zu Hause bleiben kann oder nicht. Denn entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann man im Krankenstand gekündigt werden. Ihr solltet daher alles tun, um euch wirklich gesetzeskonform zu verhalten.

Trotzdem: Übertreibt bitte nicht, denn ein Körper dankt es euch auf Dauer nicht, wenn ihr euch mit Fieber in die Arbeit schleppt. Ihr setzt das Herz-Kreislauf-System einer großen Belastung aus – verschleppte Erkältungen können schwerwiegende Folgen haben und enden nicht selten im Krankenhaus. Abgesehen davon, dass ihr für eure Kollegen als wandelnde Bazillenschleuder auch nicht unbedingt eine große Unterstützung seid.

Wenn ihr während dem Urlaub krank werdet

Werdet ihr im Urlaub krank, dann unterbricht der Krankenstand den Urlaub dann, wenn er länger als drei Tage dauert – der Krankenstand wird dann auf euren Urlaub nicht angerechnet. Ihr müsst allerdings auch in diesem Fall eine ärztliche Bestätigung bringen.

Muss man im Krankenstand erreichbar sein?

Das hängt stark vom konkreten Einzelfall ab. Im Prinzip muss man im Krankenstand nicht permanent für den Arbeitgeber erreichbar sein. Wenn es sich aber um sehr wichtige Informationen handelt, und dem Arbeitgeber ein größerer Schaden entstehen kann, der mit einem kurzen Telefonat verhindert würde, dann ist das ein durchaus legitimer Grund für einen Anruf. Generell sollte aber trotzdem nicht vom Krankenbett aus gearbeitet werden.